Halbierung der Miete nach Corona-Schließung rechtens

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Das Kammergericht Berlin hat als Berufungsinstanz entschieden, dass bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung aufgrund der Corona-Pandemie die Gewerbemiete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabzusetzen sein könne, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden müsse. Berlin