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23. Januar 2026 | 07:00 Uhr
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Neuer Mindestlohn betrifft jeden zweiten Job im Gastgewerbe

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Januar auf 13,90 Euro betrifft laut dem Statistischen Bundesamt bis zu 4,8 Millionen Jobs in Deutschland. Besonders häufig steigt der Stundenverdienst im Gastgewerbe, wo 47 Prozent der Beschäftigten unterhalb der neuen Grenze lagen. Frauen profitieren ebenfalls überdurchschnittlich von der Anpassung.

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Der Mindestlohn spielt im Gastgewerbe eine besonders wichtige Rolle

Die jüngste Mindestlohnerhöhung wirkt sich deutlich auf den Arbeitsmarkt aus. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lagen im April 2025 rund zwölf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der neuen Grenze von 13,90 Euro. Würden alle betroffenen Jobs mit dem neuen Satz vergütet, stiege die Verdienstsumme um bis zu 275 Millionen Euro.

Gastgewerbe besonders betroffen

In keiner Branche fällt der Anteil niedriger Stundenlöhne so hoch aus wie im Gastgewerbe. Dort lagen 47 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse unter dem neuen Mindestlohn. Damit trifft die Anpassung die Branche stärker als Landwirtschaft, Fischerei oder Kunst- und Unterhaltungsbetriebe. In der öffentlichen Verwaltung lag der Anteil dagegen nur bei gut einem Prozent.

Frauen profitieren wegen geringerer Verdienste häufiger

Frauen arbeiten häufiger in gering bezahlten Tätigkeiten. Nach der Schätzung erhöht sich in rund 14 Prozent ihrer Jobs der Stundenverdienst, bei Männern sind es elf Prozent. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil betroffener Beschäftigungsverhältnisse bei rund 14 Prozent, in Westdeutschland bei zwölf Prozent. Sachsen verzeichnete mit knapp 15 Prozent den höchsten Wert, Bayern mit zehn Prozent den niedrigsten.

Nächste Erhöhung ist bereits beschlossen

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen, dann auf 14,60 Euro. Auf Basis der Daten von April 2025 könnten dann bis zu sieben Millionen Jobs betroffen sein. Die Verdienstsumme würde nach der Schätzung um weitere 315 Millionen Euro wachsen. Auch diese Werte gelten als Obergrenzen, da spätere Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden.

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