Nur Hamburg und Meck-Pomm erklären sich zu Hotspots
Für die meisten Betriebe des Gastgewerbes sind bundesweit Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung nicht mehr vorgeschrieben. Hamburg hat sich zum Hotspot erklärt. Trotzdem entfallen dort 2G- und 3G-Regeln fürs Gastgewerbe. In Mecklenburg-Vorpommern gelten in den Innenbereichen von Hotels und Restaurants 3G sowie Maskenpflicht und Mindestabstand. AHGZ