Regierung beschließt neue Corona-Maßnahmen ab Herbst
Laut dem Beschluss des Kabinetts gilt von Oktober bis April eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Die Länder sollen abgestuft nach Infektionslage weitere Maßnahmen anordnen können, etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Corona-Test vorzeigt. Merkur