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11. Dezember 2022 | 13:51 Uhr
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Rheinland-Pfalz erklärt Tarifvertrag für allgemeingültig

Lohn Gehalt Lohnerhöhung Gehaltserhöhung Foto iStock johannes86

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2021 für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit nicht nur für Dehoga-Mitglieder. Im Tarifvertrag wurden deutliche Lohnerhöhungen festgeschrieben, etwa für den Ecklohn, der um 36 Prozent von elf auf 15 Euro je Stunde steigt. AHGZ

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