Überbrückungshilfe IV bei freiwilliger Schließung verlängert

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Die Frist für die Überbrückungshilfe IV bei freiwilliger Schließung wurde verlängert. Hoteliers können ihre Ansprüche für Schließungen bis Ende Februar geltend machen. Die FAQ des Wirtschaftsministeriums wurden dementsprechend angepasst. Wirtschaftsministerium