Was ist neu bei der Überbrückungshilfe III Plus?
Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung erhöhen, können mit der Restart-Prämie bis September einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten. Zudem werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat übernommen, die zur Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit dienen. Die Regierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung insgesamt auf 40 Millionen Euro. BMWI