Dehoga Nordrhein unterstützt Klage gegen Land NRW
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Der Dehoga Nordrhein hat die Klagen eines Hoteliers und eines Gastronomen beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht. Der Verband möchte damit die Verhältnismäßigkeit der Coronaschutzverordnung überprüfen lassen. Der Dehoga hält die fortdauernde Schließung gastronomischer Betriebe sowie das Verbot von touristischen Übernachtungen für nicht geeignet, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dehoga Nordrhein