EuGH erleichtert Newsletter-Versand ohne Einwilligung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Newsletter auch ohne ausdrückliche Einwilligung an Kunden verschickt werden dürfen, selbst wenn kein Kauf stattgefunden hat. Grundlage ist laut EuGH das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Paragraph 7 Absatz 3 UWG).
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Der Europäische Gerichtshof gibt Unternehmen mehr Freiraum beim Versand von Werbung
Unternehmen dürfen laut EuGH-Urteil vom 13. November E-Mail-Werbung an Personen ihres Verteilers versenden, sofern es im Newsletter um ähnliche Leistungen beziehungsweise Themen geht wie die, bei denen die Firma mit den Kunden bereits in Kontakt steht, und sofern ein Widerspruch möglich ist. Der hier greifende Absatz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt die Ausnahmeregelung für E-Mail-Werbung an Bestandskunden, auch bekannt als "Bestandskundenprivileg". Demnach stellt die Zusendung elektronischer Post zu Werbezwecken (zum Beispiel E-Mails oder Newsletter) an einen Verbraucher keine unzumutbare Belästigung dar und ist somit ausnahmsweise ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zulässig, wenn gewisse Voraussetzungen (etwa Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht und die Dokumentationspflicht, dass ein Datensatz gelöscht wurde) erfüllt sind.
Werbung ohne Opt-in
Der Hintergrund des Falls liegt in Rumänien. Dort standen Vertreter eines Mediums vor Gericht, weil sie Usern Newsletter ohne deren explizite Zustimmung gesendet hatten, nachdem sich diese mit ihrer E-Mail-Adresse für ein kostenloses Konto registriert hatten. Die Datenschutzbehörde des Landes sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weil die ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der werblichen Informationen ebenso fehlte wie ein vorangegangener Kauf.
EuGH sieht keinen Verstoß gegen DSGVO
Daraufhin landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof, der wie beschrieben zugunsten des Mediums entschied. Zusammengefasst bedeutet das: Wenn ein Nutzer ein kostenloses Konto anlegt und dabei seine E-Mail-Adresse angibt, darf diese für Newsletter genutzt werden – auch ohne ausdrückliche Zustimmung. Damit gilt erstmals, dass ein tatsächlicher Kauf nicht mehr erforderlich ist, um Bestandskundenwerbung zu versenden. Das E-Commerce-Blog Wortfilter schlüsselt auf, für welche Shop-Betreiber oder Online-Händler (Direktvertrieb versus Ebay und Amazon) sich durch das Urteil Vorteile ergeben und für welche nicht. Demnach geht es in der Kernfrage um die Datenhoheit, die bei direkt erhobenen Datensätzen beim Webseiten- oder Shop-Betreiber liegt.