Pauschale Begrenzung auf zwei Wochen Urlaub ist unzulässig
In einem Eilverfahren hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden, dass Arbeitgeber die Dauer des Urlaubs ihrer Mitarbeiter nicht pauschal auf zwei Wochen begrenzen dürfen. Nach Paragraph 7 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes sei der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, so das Gericht. Wollen Unternehmen davon abweichen, müssen sie dafür konkrete und nachvollziehbare betriebliche Gründe darlegen. Da der Arbeitgeber dies nicht konnte, urteilte das Gericht, dass die klagende Arbeitnehmerin ihren dreiwöchigen Urlaub zum Wunschtermin nehmen kann. LTO