Stolperfallen beim Anwerben ausländischer Fachkräfte
Das 2020 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert es, ausländische Fachkräfte einzustellen. Um als "Fachkraft mit Berufsausbildung" zu gelten, muss die Ausbildung mit einer deutschen gleichwertig sein, erklärt Rechtsanwältin Shinta Zafiraki Sanyoto. Das Anerkennungsverfahren kann kompliziert und langwierig sein. Fehlen teilweise die Voraussetzungen, können diese während der Beschäftigung hinzu erworben werden. Das sollte jedoch in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Gastgewerbe Magazin