Trotz Duldung – Bürohund darf jederzeit verboten werden
Obwohl ein Hund jahrelang mit ins Büro durfte, kann der Arbeitgeber dies jederzeit untersagen. Laut Arbeitsrechtler Volker Görzel ist eine Duldung keine rechtsverbindliche Erlaubnis. Entscheidend ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das gilt selbst dann, wenn es zuvor keine Einwände gab. Nur eine ausdrückliche Genehmigung erlaubt das Mitbringen eines Haustiers dauerhaft. Gerichte bestätigten dies bereits mehrfach. T-Online