Tägliche News für die Hotellerie

7. Oktober 2024 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Umziehen kann zur Arbeitszeit gehören

Hotelpersonal Personal Foto iStock AndreyPopov
Anzeige

Be ambitious and lead the change!

BEAM ist mehr als ein Summit – es ist eine Bewegung. Eine internationale Netzwerk-Plattform für den interdisziplinären Austausch neuer Ideen und visionären Projekten mit Vordenkern und Fachleuten aus dem Wertschöpfungskreislauf der Hospitality. Tickets jetzt sichern!

Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählt das Umziehen vor und nach der Arbeit zur Arbeitszeit, wenn spezielle Arbeitskleidung getragen werden muss, die aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet oder das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens unterstützt, etwa durch einheitliche Kleidung. Gastgewerbe Magazin

Anzeige Reise vor9