Wann gilt ein Hotel als "barrierefrei"?
Eine Frau im Rollstuhl hat über ein Online-Portal in einem als behindertengerecht klassifizierten Hotel ein normales Zimmer gebucht. Der Zugang erfolgte über einen Lastenaufzug, eine weitere behindertengerechte Ausstattung auf dem Zimmer brauchte die Frau nicht, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Der Hotelier verlangte dennoch mit einem Aufschlag von 100 Euro eine Umbuchung auf ein behindertengerechtes Zimmer. Darüber kam es zum Streit.
Zudem habe das Buchungsportal das Hotel eigenmächtig als behindertengerecht ausgewiesen, erklärte der Hotelier. Solche Unterschiede zwischen der Hotelbeschreibung auf Buchungsportalen und den Gegebenheiten vor Ort seien keine Seltenheit, erklärt hierzu Daniel Ohl, Pressesprecher des Dehoga. "Die Quelle der Missverständnisse ist die oft fehlende Präzision der Angaben", so Ohl weiter. Das Siegel für zertifizierte barrierefreie Betriebe schafft hier zwar Klarheit, allerdings sind die Anforderungen so hoch, dass sie in Baden-Württemberg nur 46 Hotels erfüllen. Stuttgarter Zeitung