Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reiseversicherungen Pandemieschäden in ihren Klauseln ausschließen dürfen. Im Fall einer Jahresreiseversicherung hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband wegen der Formulierung gegen den Ausschluss von Schäden durch Pandemien geklagt. Der BGH wies die Klage ab und begründete das Urteil damit, dass die Klausel für den Durchschnittsverbraucher verständlich sei.