BGH: keine Corona-Entschädigung für zwei Dorint-Hotels
Zwei Bremer Dorint-Hotels hatten die Stadt Bremen wegen Einbußen aufgrund verhängter Corona-Maßnahmen auf Entschädigung verklagt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen, denn die angeordneten Schutzmaßnahmen während der zwei Lockdowns im Jahr 2020 seien verhältnismäßig gewesen, berichtet Radio Bremen.
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Der BGH wies die Klage auf Entschädigung von zwei Bremer Dorint-Hotels ab
Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Die Schutzmaßnahmen dienten der "Eindämmung des Infektionsgeschehens, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung", so der BGH weiter. Außerdem seien die Eingriffe in den Hotelbetrieb "durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert" worden. Davon hätten die Kläger in großem Umfang profitiert. Die Dorint-Gruppe habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro erhalten, schreibt das Radio-Bremen-Magazin Buten un binnen.
Auf dem Instanzenweg zum BGH hatte das Bremer Landgericht im Jahr 2021 die Klage der Hotels abgewiesen. Auch die folgende Berufung am Oberlandesgericht war nicht erfolgreich.