Die Schutzmaßnahmen dienten der "Eindämmung des Infektionsgeschehens, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung", so der BGH weiter. Außerdem seien die Eingriffe in den Hotelbetrieb "durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert" worden. Davon hätten die Kläger in großem Umfang profitiert. Die Dorint-Gruppe habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro erhalten, schreibt das Radio-Bremen-Magazin Buten un binnen.
Auf dem Instanzenweg zum BGH hatte das Bremer Landgericht im Jahr 2021 die Klage der Hotels abgewiesen. Auch die folgende Berufung am Oberlandesgericht war nicht erfolgreich.
