Corona-Bonus kann nicht zurückgefordert werden
Familux Resort Dachsteinkönig setzt auf Betterspace & Hotelkit
Um neben der Interaktion mit Gästen auch interne Prozesse zu verbessern, wurde das Mitarbeiter-Kollaborationstool von Hotelkit in die digitale Gästemappe integriert. Florian Mayer, Managing Partner der Familux Resorts, hat nun mehr über die Integration und die Vorteile verraten. Jetzt weiterlesen
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Sonderzahlung in Form eines Corona-Bonus zukommen lassen, darf er das Geld nicht zurückfordern. Das entschieden die Richter (ArG Oldenburg, 6 Ca 141/21), obwohl der Arbeitnehmer kurz nach Auszahlung gekündigt hatte und zuvor eine Rückzahlungsklausel für den Kündigungsfall vereinbart worden war. Diese sei unwirksam, da mit dem Bonus "bereits erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden". Anwalt Online