Corona-Bonus kann nicht zurückgefordert werden
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Sonderzahlung in Form eines Corona-Bonus zukommen lassen, darf er das Geld nicht zurückfordern. Das entschieden die Richter (ArG Oldenburg, 6 Ca 141/21), obwohl der Arbeitnehmer kurz nach Auszahlung gekündigt hatte und zuvor eine Rückzahlungsklausel für den Kündigungsfall vereinbart worden war. Diese sei unwirksam, da mit dem Bonus "bereits erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden". Anwalt Online