Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Infektionsschutzgesetz auch im zweiten Lockdown eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen gewesen sei. Es war somit rechtmäßig, dass die Bundesländer ihre Regeln zur Schließung von Hotels und Gaststätten auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützten. Welt