Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Infektionsschutzgesetz auch im zweiten Lockdown eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen gewesen sei. Es war somit rechtmäßig, dass die Bundesländer ihre Regeln zur Schließung von Hotels und Gaststätten auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützten. Welt