Coronabedingte Schließung kein Grund für Mietminderung
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in zwei Fällen entschieden, dass eine coronabedingte Gaststättenschließung kein Grund für eine Miet- oder Pachtminderung ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat der Senat in beiden Fällen die Revision zugelassen. In einem Fall waren die erheblichen Darlehensverpflichtungen des Vermieters mit zu gewichten. Süddeutsche