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Coronabedingte Schließung kein Grund für Mietminderung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in zwei Fällen entschieden, dass eine coronabedingte Gaststättenschließung kein Grund für eine Miet- oder Pachtminderung ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat der Senat in beiden Fällen die Revision zugelassen. In einem Fall waren die erheblichen Darlehensverpflichtungen des Vermieters mit zu gewichten.