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12. April 2024 | 22:09 Uhr
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Mailen

Dorint-Chef zieht nach BGH-Urteil vors Verfassungsgericht

Nachdem der Bundesgerichtshof die Klage zweier Dorint-Hotels auf Entschädigung wegen staatlich angeordneter Corona-Maßnahmen abgelehnt hat, will der Dorint-Aufsichtsratsvorsitzende Dirk Iserlohe (Foto) vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Er kritisiert nach wie vor die ungleiche Behandlung von kleineren Hotels im Vergleich zu größeren Hotelunternehmen, wie etwa Dorint und Maritim.

Iserlohe Dirk Honestis Dorint Foto Honestis

Dirk Iserlohe setzt jetzt auf das Verfassungsgericht

Die Ungleichbehandlung ist nach Auffassung von Iserlohe in der Deckelung der Corona-Hilfen begründet. Die Obergrenze von 54,5 Millionen Euro für ein Unternehmen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. "Es darf nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 Prozent", bemängelte Iserlohe bereits im September letzten Jahres. "Wo liegt denn der Unterschied, ob ich ein Hotel oder 70 Hotels betreibe? Der Hilfsbedarf bestand doch bei den Privathotels und den großen, verbundenen Unternehmen gleichermaßen", argumentierte er weiter.

Dorint ist über das Urteil des BGH enttäuscht

Dorint hatte die Hoffnung, dass sich der BGH in seinem Urteil zu einer Gleichstellung von kleinen und großen Hotelunternehmen bekennt. Nach der Verhandlung meinte Iserlohe, dass der BGH einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes "mit abstrakten und unzureichenden wie auch unrichtigen Argumenten abgelehnt" habe. Zudem sei das Gericht der Meinung gewesen, dass es im Ermessen des Staates liege, allein kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, und größere Unternehmen ihrem Schicksal trotz für sie unzureichender Hilfen zu überlassen.

BGH sieht keine Verpflichtung des Staates, jede corona-bedingte Insolvenz zu verhindern

Der Bundesgerichtshof führt im Urteil aus, dass der Staat nicht verpflichtet sei, jede aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen drohende Insolvenz zu verhindern. Er müsse sich in Pandemiezeiten gegebenenfalls auf seine Kardinalpflichten zum Schutz der Bevölkerung beschränken. Die Klägerinnen (gemeint sind die beiden Bremer Dorint-Hotels) könnten ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen und sich auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen.

Iserlohe setzt auf das Verfassungsgericht

Der Dorint-Aufsichtsratsvorsitzende zeigt sich entsetzt über die nach seiner Auffassung oberflächliche Umgangsweise des BGH mit der Materie und meint: "Abgerechnet wird am Schloßplatz* und bei keinem Gericht zuvor."

* Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz im Schloßbezirk 3 in Karlsruhe.

Frank Winter

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