Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begründeten den Beschluss vom 31. März 2023 wie folgt: "Mit Blick auf die Fassadengestaltung lägen hier Unlustgefühle hervorrufende krasse Gegensätzlichkeiten und Widersprüche im Erscheinungsbild des bebauten Gebietes vor, die bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würden." Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Zwischenzeitlich hat der US-Amerikaner Alan Wolan, CEO von Go Gorilla Media.com, alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk erworben. Falls die Fassade übermalt werde, will er vom Land Berlin und dem ausführenden Unternehmen Schadenersatz fordern.
