Hotelier muss 1.000 Euro Strafe wegen Diskriminierung zahlen
Cash war gestern?
In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie!
Das Amtsgericht Neumünster hat die Betreiber eines Hotels wegen Diskriminierung verurteilt. Kelly Laubinger, Co-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma, wollte laut Gericht im vergangenen Oktober ein Zimmer für einen Schriftsteller buchen. Das Hotel lehnte dies mit der Begründung ab, schlechte Erfahrungen mit dem Namen Laubinger gemacht zu haben. Screenshots des Mailverkehrs belegten diese Ablehnung. Das Gericht gab Laubinger Recht, und die Betreiber müssen ihr eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen. Taz