Assistenzhunden muss Zutritt zu Hotels gewährt werden
Ein aktueller Fall aus der Schweiz zeigt, dass Hoteliers sich nicht mit Unwissenheit über die verpflichtende Beherbergung eines Blindenhundes hinwegsetzen sollten. Ein Hotel verweigerte einer blinden Frau mit Führhund die Buchung. Laut Juristen ist dies eine unzulässige Diskriminierung, da Assistenzhunde nicht als Haustiere, sondern als Hilfsmittel gelten. In Deutschland ist die juristische Lage noch eindeutiger: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen Hotels hierzulande blinden Gästen mit Führhund den Zutritt nicht verweigern. Tun sie es dennoch, droht eine Klage auf Unterlassungsanspruch und Schadensersatz nach AGG. Beobachter