Hotels scheitern mit Klage gegen Belegungsobergrenze
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Eilanträge gegen die Obergrenze bei der Auslastung in Mecklenburg-Vorpommern als unbegründet abgelehnt. Die Maßnahme diene der Beschränkung von Kontakten, sei zudem erforderlich und angemessen und Alternativen gebe es nicht. Hogapage