Kein Versicherungsschutz bei coronabedingter Teilschließung
Das Oberlandesgericht Jena hat die Klage eines Hoteliers gegen seine Versicherung abgewiesen. Ihm waren aufgrund behördlicher Anordnung zwar touristische Übernachtungen, aber nicht der Hotelbetrieb insgesamt untersagt worden. Geschäftliche Übernachtungen waren noch möglich und der Versicherungsfall sei laut Gericht somit nicht eingetreten. Zeit