Verfassungsgericht weist Antrag gegen Beherbergungsverbot ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat nicht darüber entschieden, ob das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist. Es hat den Eilantrag abgelehnt, weil er zu schlecht begründet sei. Das Gericht deutet jedoch an, dass die Belastung für die "die grundrechtlich geschützten Interessen der Beherbergungsbetriebe" schwer wögen. FAZ