Änderungen bei Mindestlohn, Mini- und Midijobs
Ab 1. Oktober gilt bundesweit ein Mindestlohn von 12 Euro je Stunde. Das wirkt sich auch auf die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit aus. Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 450 auf 520 Euro. Sie ändert sich künftig automatisch mit einer Veränderung des Mindestlohns. Monatlich sind somit höchstens 43 Arbeitsstunden erlaubt. Für Midijobs erhöht sich die Grenze auf 1.600 Euro. Tophotel