Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen
Der Schutz von Mitarbeitern und Besuchern sei wichtiger als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Visier zu arbeiten. Auch mit Attest könne man die Anordnung des Arbeitgebers nicht umgehen, urteilte das Arbeitsgericht Siegburg. Ein Angestellter des Rathauses hatte versucht, sich mit einer einstweiligen Verfügung den Zutritt zum Büro ohne Maske oder Visier zu erstreiten. Zeit