Gast stürzt auf Terrasse – kein Schmerzensgeld
Auf dem Rückweg von der Toilette ist der Gast eines Restaurants auf der mit Natursteinen belegten Terrasse gestürzt und hat sich dabei sechs Zähne ausgeschlagen. In seiner Klage hatte der Mann die "Fehleranfälligkeit des menschlichen Ganges" hervorgehoben. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es sei erkennbar gewesen, dass die Terrasse mit den Natursteinen möglicherweise nicht an jeder Stelle vollkommen eben sei. Daran habe sich der Kläger anpassen müssen. FAZ