Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit durch Tattoo
Wenn ein Mitarbeiter sich krank meldet, weil er nach einer Tätowierung eine Komplikation entwickelt – etwa eine Entzündung der Haut –, muss der Arbeitgeber für die Krankheitstage kein Gehalt bezahlen. Dies hat das Landgericht Schleswig-Holstein entschieden. Die Begründung: Tätowierung sei eine Form der Körperverletzung, die Entzündung deshalb ein kalkuliertes Risiko. Es stelle einen groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse dar. Deutsches Ärzteblatt