SMS vom Chef dürfen in der Freizeit unbeantwortet bleiben
Arbeitnehmer müssen Nachrichten nach Feierabend weder lesen noch für den Chef oder Kollegen erreichbar sein, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Selbst wenn sogenannte Springerdienste im Arbeitsvertrag festgelegt werden, sind diese wie vereinbart mit Vorlauf anzukündigen. In dem verhandelten Fall sollte ein Sanitäter abgemahnt werden, weil er außerhalb seiner Arbeitszeit auf die SMS des Arbeitgebers nicht reagiert hatte. Spiegel