Wie steht es rechtlich um den One-Night-Stand im Hotel?
"Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein", sagt Rechtsanwalt Paul Degott. Bei einer dauerhaften Nutzung, möglicherweise sogar mit Frühstück, sind Nachforderungen des Hotels zu erwarten. Im Falle der Buchung eines Einzelzimmers würde dies einen Verstoß gegen den Beherbergungsvertrag darstellen. Haller Kreisblatt