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22. Mai 2025 | 07:00 Uhr
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Wie steht es rechtlich um den One-Night-Stand im Hotel?

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Zuschussgarantie: Förderung ohne Risiko sichern

Für das intelligente Energiemanagement-System better.energy bekommen Hotels einen 15-%-Zuschuss vom BAFA. Wird der Antrag zur Förderung abgelehnt, greift die Zuschussgarantie: Betterspace gleicht die Fördersumme aus. So wird dein Weg zu mehr Energieeffizienz im Hotel geebnet. Mehr erfahren

"Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein", sagt Rechtsanwalt Paul Degott. Bei einer dauerhaften Nutzung, möglicherweise sogar mit Frühstück, sind Nachforderungen des Hotels zu erwarten. Im Falle der Buchung eines Einzelzimmers würde dies einen Verstoß gegen den Beherbergungsvertrag darstellen. Haller Kreisblatt

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