Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz berührt Arbeits-, Datenschutz- und Haftungsrecht sowie die EU-KI-Verordnung, erklären Adél Holdampf-Wendel von Bitkom und Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. So dürfen Arbeitgeber unter anderem eine KI-Nutzung anweisen, aber Arbeitnehmer diese nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nutzen. Tun sie das ohne, kann dies eine Pflichtverletzung und einen Verstoß gegen interne Vorgaben bedeuten, Ermahnungen, Abmahnungen und sogar Kündigungen wären mitunter die Folgen. Hogapage