Workation, Inforeise oder Messebesuch im EU- und EWR-Ausland gelten für die Sozialversicherung als Entsendung – und lösen häufig die Pflicht zur A1-Bescheinigung aus, auch bei kurzen Aufenthalten. Reiseprofi Barbara Wohlfarth (Foto) ist auch Wirtschaftsjuristin und warnt im Gespräch mit Counter vor9 vor einer gefährlichen Grauzone.