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10. November 2025 | 07:00 Uhr
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Booking für irreführende Sternekennzeichnung gerügt

Die niederländische Werbekommission RCC hat Booking wegen irreführender Sterneangaben gerügt. Die Plattform zeigt Sterne neben Hotelnamen an, ohne deren Herkunft zu erklären. Der Dehoga hatte Beschwerde eingelegt. Booking soll die Darstellung ändern und künftig auf inoffizielle Klassifizierungen verzichten.

Hotelsterne Foto iStock Radist.jpg

Die niederländische Werbekommission hat Booking aufgefordert, auf Werbung mit Sternen zu verzichten

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Die Reclame Code Commissie (RCC) hat Booking wegen irreführender Sternekennzeichnungen auf seiner Plattform beanstandet und das Unternehmen aufgefordert, künftig nicht mehr in dieser Form zu werben und jede weitere Verwendung irreführender Sterneklassifizierungen zu unterlassen. Die Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zurück. Laut RCC verstößt die Darstellung gegen Artikel 7 des niederländischen Werbekodex.

Sterne ohne nachvollziehbare Grundlage

Kritisiert wird, dass Booking Sterne neben Hotelnamen zeigt, ohne transparent zu machen, nach welchen Kriterien diese vergeben wurden. Die Kommission sieht darin eine Täuschung des Verbrauchers, der die Sterne als offizielle Klassifizierung interpretieren könnte. Tatsächlich beruhen sie auf Selbstauskünften der Hotels und werden nicht überprüft.

Dehoga fordert klare Standards

"Es darf nicht sein, dass Plattformen mit Sternen zweifelhafter Herkunft operieren", sagt Christin Neumann vom Dehoga. Echte Sterne stünden für geprüfte Standards und Verlässlichkeit. Die RCC fordert Booking auf, die Praxis zu beenden und künftig keine Sterne mehr zu verwenden, die den Eindruck offizieller Bewertungen erwecken.

Doch welche Sanktionsmöglichkeiten ergeben sich durch die Rüge überhaupt? Eher indirekte Effekte werden sich ergeben, glaubt Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union und des Hotelverbands Deutschland (IHA): "Ihre Entscheidungen („Aanbeveling“) sind gesetzlich nicht bindend, sondern entfalten ihre Wirksamkeit in der Regel dadurch, dass bei Nichtbefolgung dem Reklamecode angeschlossene Dritte (z.B. Medienhäuser und Verlage) die Werbung nicht mehr ausstrahlen dürfen. Bei Nichtbefolgung kann die RCC aber laut Artikel 32 Absatz 3 ihres Reglements auch die staatliche Aufsicht einschalten; im Falle von Booking.com wäre das z.B. die Autoriteit Consument & Markt (ACM)."

Signal für fairen Wettbewerb

Die ACM hatte vor einem Jahr bereits dafür gesorgt, dass Booking das "Travel Sustainable Program" wieder einstampfen musste, da hier Hotels ohne nachvollziehbare Überprüfung von Booking mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgestattet wurden. Booking kann nun innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Markus Luthe ist aber schon jetzt zufrieden. Die Entscheidung stärke die offiziellen Klassifikationssysteme und schütze Verbraucher vor irreführender Werbung.

Pascal Brückmann

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