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19. Mai 2021 | 19:47 Uhr
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Booking von BGH-Urteil enttäuscht

Justitia
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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

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Laut Bundesgerichtshof ist die sogenannte "enge Bestpreisklausel" rechtswidrig. Booking beklagt, dass das Gericht zwar anerkannt habe, dass es in der Branche eine Art Gratis-Mentalität gebe und Booking angemessen beteiligt werden solle, aber dennoch gegen die Klausel entschieden habe. Die Praxis von Wettbewerbsbehörden anderer Länder nennt Booking dagegen fair. AHGZ

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