Booking von BGH-Urteil enttäuscht

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Laut Bundesgerichtshof ist die sogenannte "enge Bestpreisklausel" rechtswidrig. Booking beklagt, dass das Gericht zwar anerkannt habe, dass es in der Branche eine Art Gratis-Mentalität gebe und Booking angemessen beteiligt werden solle, aber dennoch gegen die Klausel entschieden habe. Die Praxis von Wettbewerbsbehörden anderer Länder nennt Booking dagegen fair. AHGZ