Booking widerspricht Hotelverband Hotrec
In einer Stellungnahme widerspricht Booking der Aussage des Europäischen Hotelverbandes Hotrec, wonach Booking jahrelang kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet habe. Weder habe der EuGH solch eine Schlussfolgerung gezogen, noch sei er gebeten worden, die Wettbewerbswidrigkeit der Paritätsklauseln zu beurteilen, so Booking.

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Booking und die Hotelverbände nehmen sehr unterschiedliche Positionen ein
Booking führte unter anderem dazu aus: "Der EuGH wurde vom Amsterdamer Gericht gebeten, zu klären, ob Paritätsklauseln unter das EU-Wettbewerbsrecht fallen und einer individuellen Prüfung bedürfen. Der Gerichtshof bestätigte dies – aber entscheidend ist, dass er die Auswirkungen der spezifischen Klauseln von Booking.com nicht bewertet hat und dass das Gericht keine Feststellung über wettbewerbswidrige Auswirkungen der Preisparitätsklauseln von Booking.com getroffen hat. Stattdessen stellte er klar, dass solche Bewertungen von Fall zu Fall vorgenommen werden müssen, in diesem Fall durch das Amsterdamer Gericht."
Booking ist der Auffassung, dass dieses Urteil keinen Weg für Schadenersatzansprüche ebne. Falls erforderlich, werde das Unternehmen weiterhin vor Gericht seine Position darlegen, dass Paritätsklauseln keine wettbewerbswidrige Wirkung haben.