Diskussion um Mindestlohn erreicht die Hotelbranche
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet, dass der Mindestlohn in den nächsten zwei Jahren auf bis zu 15 Euro pro Stunde steigen wird. Der Dehoga verwehrt sich gegen die Einmischung der Politik und ist gegen die Erhöhung von Löhnen durch den Staat. Die Gewerkschaft NGG kritisiert derweil die Praktiken des Dehoga.
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Als Grundlage für die Steigerung sieht Heil ein neues EU-Gesetz, das die Anpassung des Mindestlohns an 60 Prozent des mittleren Lohns vorschreibt. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen, 2026 wird er voraussichtlich zwischen 14 und 15 Euro betragen. Heil betonte im ARD-Morgenmagazin, dass von dieser Erhöhung etwa sechs Millionen Menschen profitieren werden. Auch im Hotel und Gaststättengewerbe werden nach wie vor viele Mitarbeiter mit Mindestlohn vergütet.
In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben an die Mindestlohnkommission fordert Heil, dass die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dabei sei es entscheidend, die Lohndaten von Vollzeitbeschäftigten als Basis zu verwenden, um die 60-Prozent-Schwelle zu ermitteln. Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern, müsse bis zur ersten Jahreshälfte 2025 einen Vorschlag für die Erhöhung ab 2026 vorlegen.
Dehoga verwehrt sich gegen die Einmischung der Politik
Und wie kommt die Wortmeldung des Ministers bei den Arbeitgebern an? Mit der Forderung, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, stelle Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum wiederholten Mal die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission in Frage und entwertet sie letztlich, kritisiert der Dehoga den Vorstoß des Ministers. "Die Höhe des Mindestlohns darf nicht von Politikern in Wahlkampfzeiten instrumentalisiert werden. Politik muss verlässlich sein. Der Dehoga lehnt die ständige Einmischung der Politik und eine staatliche Lohnfestsetzung ab", erklärt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes auf Nachfrage von Hotel vor9.
Hartges erinnert daran, dass die Große Koalition sich nach der Einführung des 8,50-Euro-Mindestlohns im Jahr 2015 darauf verständigt habe, dass es keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben sollte. "Die Entscheidung über weitere Erhöhungen wurde einer unabhängigen Kommission übertragen. Diese Verabredung wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits einmal gebrochen", so Hartges. Die ausgewogene Zusammensetzung der Mindestlohnkommission habe in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und dieser gerecht werde. Hartges weiter: "Wir erwarten, dass die Politik die Arbeit der Mindestlohnkommission respektiert."
Die von Heil erwähnte EU-Richtlinie enthalte zudem keine feste Vorgabe zur Höhe der Mindestlöhne. Dass Mindestlöhne 60 Prozent des Medianeinkommen betragen sollten, sei lediglich eine mögliche Orientierungsgröße. "Eine weitere staatliche Anhebung des Mindestlohns würde für die Mehrzahl unserer Betriebe erneut einen fatalen Druck auf das gesamte Lohngefüge und massive Personalkostensteigerungen verursachen. Wirtschaftliches Arbeiten wird für unsere Betriebe immer schwerer. Bereits jetzt gehören die gestiegenen Personalkosten zu den größten Herausforderungen für unsere Betriebe", erklärt Ingrid Hartges. "Fakt ist: Unsere Betriebe sind es, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Höhere Löhne müssen dort zunächst einmal erwirtschaftet werden."
NGG hält 60-Prozent-Regel für sinnvoll, will aber eigentlich mehr Tariflöhne
Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft NGG, hält die 60-Prozent-Regel dagegen für ein richtiges Instrument: "Wer Mindestlohn verdient und Vollzeit arbeitet, der muss davon auch vernünftig leben können. Der richtige Maßstab dafür sind mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung - wie in der europäischen Mindestlohnrichtlinie vorgeschlagen. Konkret bedeutet das, dass der Mindestlohn schon heute bei über 14 Euro pro Stunde liegen müsste. Angebracht wäre eigentlich ein Mindestlohn von mindestens 14,83 Euro ab 2025", erklärt der Gewerkschafter auf Anfrage von Hotel vor9.
Doch eigentlich geht der Blick bei der NGG Richtung Tariflöhne, denn nur diese seien wirklich fair. Zeitler sieht hier den Dehoga als Bremsklotz: "Gerade im Gastgewerbe besteht hier großer Nachholbedarf. Die Tarifbindung ist seit Jahren zu niedrig, unter anderem, weil der Dehoga in vielen Bundesländern OT-Mitgliedschaften anbietet, die nicht zur Lohnzahlung nach Tarifvertrag verpflichten, obwohl die Mitgliedschaft suggeriert, dass nach Tarif gezahlt wird. Diese Praxis schadet dem Ansehen des 'Dehoga-Siegels'."
Pascal Brückmann