Dorint sieht Teilerfolg bei Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde von Dorint wegen Corona-Beschränkungen wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. Die Verletzung von Grundrechten sei "nicht schlüssig aufgezeigt" und der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden. Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe (Foto) sieht dennoch einen Erfolg, weil das Gericht die Ungleichbehandlung unterschiedlich großer Unternehmen bei den Corona-Hilfen bemängelte.
Diese Ungleichbehandlung in Form einer Deckelung der Corona-Hilfen für Unternehmen unabhängig von deren Größe war ein Hauptgrund von Iserlohe Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Fall zwar nicht zur Entscheidung angenommen, allerdings entscheidende Passagen zu unseren Gunsten formuliert, sagte Iserlohe.