EuGH bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln

iStock scyther5
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass das Verbot von Bestpreisklauseln, wie es unter anderem vom Bundeskartellamt ausgesprochen wurde, rechtmäßig ist und Bestpreisklauseln auch als sogenannte Nebenabreden nicht zulässig sind. Booking hatte gegen das Verbot geklagt, um "Trittbrettfahrerei" auszuschließen. Stern