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20. September 2024 | 07:00 Uhr
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EuGH bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln

booking laptop symbol foto iStock scyther5
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Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass das Verbot von Bestpreisklauseln, wie es unter anderem vom Bundeskartellamt ausgesprochen wurde, rechtmäßig ist und Bestpreisklauseln auch als sogenannte Nebenabreden nicht zulässig sind. Booking hatte gegen das Verbot geklagt, um "Trittbrettfahrerei" auszuschließen. Stern

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