EuGH bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln

iStock scyther5
Jenseits der Hotellobby – jetzt hören
Der neue Podcast für zukunftsgerichtete Hoteliers. Jeden Monat sprechen Mews & Ronald M. Arndt mit führenden Köpfen der Branche über das, was Hotels heute und morgen bewegt.
🎧 Hier geht’s zum Podcast.
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass das Verbot von Bestpreisklauseln, wie es unter anderem vom Bundeskartellamt ausgesprochen wurde, rechtmäßig ist und Bestpreisklauseln auch als sogenannte Nebenabreden nicht zulässig sind. Booking hatte gegen das Verbot geklagt, um "Trittbrettfahrerei" auszuschließen. Stern