EuGH entscheidet: Airbnb braucht keine Maklerlizenz
Der französischen Tourismusverband ist der Auffassung, dass Airbnb als Wohnungsmakler tätig sei, eine entsprechende Lizenz benötige und klagte deswegen gegen das Sharing-Portal. Die Richter waren anderer Ansicht und stuften Airbnb als App-Anbieter ein. Der europäische Hotelverband Hotrec sieht das Urteil als eine Schwächung der Befugnisse nationaler und lokaler Behörden zur Regulierung des Marktes für private Kurzzeitvermietungen. Zeit, Tageskarte