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20. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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EuGH entscheidet: Airbnb braucht keine Maklerlizenz

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

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Der französischen Tourismusverband ist der Auffassung, dass Airbnb als Wohnungsmakler tätig sei, eine entsprechende Lizenz benötige und klagte deswegen gegen das Sharing-Portal. Die Richter waren anderer Ansicht und stuften Airbnb als App-Anbieter ein. Der europäische Hotelverband Hotrec sieht das Urteil als eine Schwächung der Befugnisse nationaler und lokaler Behörden zur Regulierung des Marktes für private Kurzzeitvermietungen. Zeit, Tageskarte

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