Gericht lehnt Entschädigung jenseits von Soforthilfen ab
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In zwei Fällen, die am Landgericht München verhandelt wurden, ging es um angeordnete Betriebsschließungen im Frühjahr 2020. Die Kläger forderten Ersatz für Einnahmeausfälle, die nicht durch die Soforthilfen aufgefangen worden seien. Doch die Richter erteilten den Forderungen eine Absage, der Staat könne über die Finanzhilfen hinaus nicht als Verursacher konkreter Schäden haftbar gemacht werden. Süddeutsche