Hotelsterne ohne Klassifizierung sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Tübingen hat einem Hotel untersagt, mit Sternen zu werben, weil keine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga vorliegt. Die Richter stuften dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein. Das Hotel hatte auf seiner Webseite ein Logo mit drei Sternen abgebildet und sich selbst mehrfach als Drei-Sterne-Hotel bezeichnet. Anwalt