Nach Messeabsage müssen Hotel und Kunde Stornokosten teilen
Das Kölner Gericht hatte die Klage eines Konzerns aus Taiwan auf Rückzahlung von rund 14.000 Euro zunächst abgewiesen, bei der Berufung bekam die Klägerin dann teils Recht. Die pandemie-bedingte Absage der Messe Fibo liege in gleichem Maß außerhalb der Risikobereiche von Hotel und Buchendem. Daher müssen Risiko und Stornokosten geteilt werden. Dabei spiele es laut OLG keine Rolle, dass die Firma die Zimmer storniert hatte, bevor ein Beherbergungsverbot galt. Westdeutsche Zeitung