Rezensionen gegen Belohnung müssen zu erkennen sein

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Wenn dem Verfasser für eine Bewertung ein finanzieller oder sonstiger Vorteil gewährt wurde, ist das Unternehmen verpflichtet, darauf hinzuweisen, wie diese zustande kam. Gekaufte Rezensionen sind laut Landgericht Hamburg nicht per se rechtswidrig. Jedoch ist die Objektivität der Bewertung anzuzweifeln, denn "sobald ihr eine Gegenleistung zugrunde liegt, verfolgt sie einen kommerziellen Zweck", führten die Richter aus. T3N