Steuerliches Aufteilungsgebot für Hotelumsätze wackelt

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht verlange, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in eigenständige Leistungen aufzuteilen. IHA-Chef Markus Luthe meint: "Das bisherige umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot der Hotelumsätze in Haupt- und Nebenleistungen steht nun vor einer grundlegenden Neubewertung durch den Bundesfinanzhof." IHA