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12. Juni 2023 | 16:42 Uhr
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Undercutting unterläuft Ratenhoheit der Hotels

Beim Undercutting unterbieten die Buchungsportale die von den Hotels dort eingestellten Preise, indem sie etwa im Rahmen von Discount-Aktionen auf einen Teil ihrer Provision verzichten, so wie es etwa beim Booking Sponsored Benefit geschieht. Das berichtet IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke in seinem aktuellen Blogpost.

Onlinebuchung Foto iStock wutwhanfoto

Das Undercutting der Buchungsportale sorgt bei den Hoteliers für Verärgerung

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"Booking.com setzt diesen unfreundlichen Akt den Hotels gegenüber ganz gezielt ein, um weitere Kunden zu gewinnen, Vertrauen in seine eigene Marke zu schaffen und den Direktvertrieb der Hotellerie zu diskreditieren", führt Warnecke weiter aus.

Rechtlich seien diese Discount-Programme der Portale dem Grundsatz nach nicht angreifbar. Die Reduzierung des Zimmerpreises durch Provisionsweitergabe sei kartellrechtlich zulässig, zumindest solange der Rabatt die vom Hotel zu zahlende Provision nicht übersteige.

Eine weitere Praxis verärgert die Hoteliers: Das Programm Booking Basic, und ähnliche von anderen Portalen, bietet sogenannte "Third Party Rates" an. Das sind vergünstigte Nettoraten, die Hotels mit Reiseveranstaltern und Großhändlern vereinbart habe, die eigentlich nur im Rahmen einer Pauschalreise, also in Kombination mit anderen Reiseleistungen vertrieben werden dürfen. "Sobald nun ein Hotel die offen oder verdeckt geäußerten Preisparitätserwartungen der OTAs „enttäuscht“, greifen Portale auch auf solche Zimmerkontingente von Reiseveranstalter beziehungsweise Wholesalern zu, entpaketieren und bieten die günstige Rate in der rechtlichen Dunkelgrauzone solo an", beschreibt der IHA-Geschäftsführer im Blogpost das Vorgehen von Booking & Co.

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