70 Zentimeter Platz im Hotelbett sind nicht genug
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass Reisende in einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf "Sonnen", also als besonders komfortabel, bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen dürfen.

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Das geht aus einem aktuellen Urteil des Gerichts hervor. In dem konkreten Fall mussten sich zwei Urlauber auf Mauritius ein 1,40 Meter breites Bett teilen. Nun erhält der Kläger aus Hamm in Nordrhein-Westfalen deshalb 15 Prozent seines Reisepreises zurück.
Der Mann habe bei der Hochzeitsreise neben dem Zimmer für sich und seine Frau ein Dreibettzimmer für drei Mitreisende gebucht, erläuterte ein Gerichtssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Nach einigem Hin und Her sei den Begleitern vor Ort ein Zimmer mit zwei Betten mit jeweils 1,40 Metern Breite zur Verfügung gestellt worden. Das Gericht entschied nun, dass Reisende in einem Hotel, das der Veranstalter selbst mit fünf "Sonnen" bewertet, jeweils mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen dürfen (Aktenzeichen 471 C 6110/23).
Im Katalog des Veranstalters sei von einem "besonders hochwertigen Hotel" mit "komfortabler Ausstattung" die Rede gewesen, so der Gerichtssprecher gegenüber DPA. Weil die angebotene Ausstattung nach Auffassung des Gerichts nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhält der Kläger nun 734,60 Euro zurück.