Hotel haftet für Schäden bei Spritztour mit Gäste-Auto
Der Nachtportier eines Nürnberger Fünf-Sterne-Hotels hat bei einer Schwarzfahrt mit dem Wagen eines Gastes einen Schaden von 6.000 Euro verursacht. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass der Eigentümer des Wagens einen Entschädigungsanspruch auch gegen das Hotel habe, weil es dazu verpflichtet sei, abgegebene Autoschlüssel sicher zu aufzubewahren. Hotel und Portier haften als Gesamtschuldner. ADAC