Kein Schmerzensgeld nach Treppensturz im Hotel
Eine Frau hat sich bei einem Sturz auf einer Hoteltreppe den Fuß gebrochen und das Hotel auf 15.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, mit der Begründung, es habe ein zweites Geländer gefehlt und die Teppichflicken auf der Treppe seien Stolperfallen gewesen. Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab, weil alle Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten wurden. Zudem sei die Frau nach ihrer Aussage umgeknickt und somit Treppe und Teppichflicken nicht ursächlich für den Sturz. SWR